REHASPORT
Grundlagen des RehabilitationssportsDer Rehabilitationssport basiert auf § 44 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX. An dieser Stelle wird der Rehasport definiert als "ärztlich verordneten Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Betreuung und Überwachung, einschließlich Übungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen, die der Stärkung des Selbstbewusstseins dienen".Es handelt sich um eine ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben, welche durch die Rehabilitationsträger getragen werden müssen (vgl. § 44 Satz 1 SGB IX).
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